Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die durch Artikel 12 des 2. DSAnpUG-EU (das vom Bundestag am 27. Juni 2019 und vom Bundesrat am 20. September 2019 beschlossen wurde) am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, sind bereits in Bd. 4.1 – Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingearbeitet. Diese Synopse enthält Artikel und die Erwägungsgründe der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit den entsprechenden Paragraphen des ab dem 25. Mai 2018 geltendem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fassung des 2. DSAnpUG-EU.
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